Familienleistungsausgleich auf dem Prüfstand

Für nach dem 31.12.2017 bei der Familienkasse eingehende Anträge auf Kindergeld wird dieses bekanntlich gem. § 66 Abs. 3 EStG rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Beispiel: