Handlungsbedarf durch neue Grundsteuer
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erfolgt zum 1.1.2022 eine Hauptfeststellung. Danach soll diese mit einem Abstand von sieben Jahren durchgeführt werden, also erneut zum 1.1.2029. Die so ermittelten Grundsteuermessbeträge werden von den Kommunen ab 1.1.2025 zugrunde gelegt. Dies lässt erahnen, welcher zeitliche ...
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