Keine SFN-Zulage zusätzlich zum Mindestlohn

Keine SFN-Zulage zusätzlich zum Mindestlohn Das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 69/17) hat entschieden, dass eine Frau, die auch an Sonn- und Feiertagen in einem Altenheim arbeitet, neben ihrem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich Zuschläge für die Arbeit an den Sonn- und Feiertagen beanspruchen kann. Diese Zuschläge seien geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Es gebe keine besondere gesetzliche Zahlungsverpflichtung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Festgelegt im Arbeitszeitgesetz werde nur eine Mindestzahl beschäftigungsfreier Sonntage und Ersatzruhetage als Ausgleich für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.