Keine SFN-Zulage zusätzlich zum Mindestlohn
Keine SFN-Zulage zusätzlich zum Mindestlohn Das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 69/17) hat entschieden, dass eine Frau, die auch an Sonn- und Feiertagen in einem Altenheim arbeitet, neben ihrem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich Zuschläge für die Arbeit an den Sonn- und Feiertagen beanspruchen kann. Diese Zuschläge seien geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Es gebe keine besondere gesetzliche Zahlungsverpflichtung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Festgelegt im Arbeitszeitgesetz werde nur eine Mindestzahl beschäftigungsfreier Sonntage und Ersatzruhetage als Ausgleich für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.