Baustelle keine Tätigkeitsstätte

Baustelle keine Tätigkeitsstätte Nach einem Urteil des FG Münster vom 25.3.2019 (Az. 1 K 447/16 E) ist eine Baustelle auch dann keine Tätigkeitsstätte, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum dort eingesetzt ist. Im Urteilsfall waren es vier Jahre. Dennoch sind nach Auffassung des Gerichts die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Baustelle nach Reisekostengrundsätzen steuerlich zu berücksichtigen und nicht mit der geringeren Entfernungspauschale. Dagegen sind Verpflegungsmehraufwendungen wegen der eindeutigen Regelungen in § 9 Abs. 4a S. 6 EStG nur in den ersten drei Monaten abzugsfähig.