Ein Schreiben — mehrere Verwaltungsakte

Ein Schreiben — mehrere Verwaltungsakte In unserer Ausgabe 09/19 haben wir die Empfehlung gegeben, im Zweifelsfall gegen alle Verwaltungsakte gesondert Einspruch einzulegen, falls diese in einem Schreiben (zum Beispiel Steuerbescheid, Prüfungsanordnung) zusammengefasst sind. Ein Kollege gab am Redaktionstelefon zu bedenken, dass Betroffene in diesen Fällen vom Finanzamt schon nach kurzer Zeit aufgefordert würden, zu allen Einsprüchen Stellung zu nehmen. Der Leser weist auf gängige Verwaltungspraxis hin: Während sich die Verwaltung mit der Bearbeitung von Einsprüchen zuweilen lange Zeit lässt, werden ausführliche Begründungen zu Einsprüchen mit recht kurzer Fristsetzung angefordert, in der Regel mit der 'Androhung' verbunden, den Einspruch sonst nach Aktenlage als unbegründet zurückzuweisen. Als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege dürfen wir unangemessene Fristsetzungen weder in diesen noch in anderen Fällen hinnehmen. Das Finanzamt ist darauf hinzuweisen, dass wir für die ausführliche Begründung eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen benötigen. Ggf. können wir das Finanzamt in diesem Zusammenhang unsererseits an die Erledigung lange anhängiger Einsprüche erinnern.