Steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen

Steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen Wenn Mandanten im Rahmen einer Ehescheidung ihr Vermögen auseinandersetzen und Zahlungen geleistet werden, müssen Sie als Steuerberater Grund und wirtschaftlichen Gehalt aller Vermögensübertragungen und deren steuerliche Auswirkung prüfen. Dabei sind nicht nur tatsächliche Geldflüsse von Bedeutung, sondern auch eventuell vorgenommene Verrechnungen und Saldierungen. Hat einer der Eheleute eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung und zahlt an den anderen Ehegatten eine Ausgleichszahlung zur Abfindung hierfür, stellt diese Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Das hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.3.2018 (Az. 10 K 3881/16 stbi 091902) festgestellt. Die Revision wurde vom BFH mit Beschluss vom 15.11.2018 verworfen (Az. VI B 34/18). Seit 2015 sind Ausgleichszahlungen nur als Sonderausgabe abzugsfähig.