Rechtsanwälte arbeiten auch am Wochenende

Rechtsanwälte arbeiten auch am Wochenende Dies stellte das OLG Frankfurt mit Urteil vom 12.3.2019 (Az. 2 U 3/19) fest und entschied, dass die Kanzleiinhaber auch außerhalb der üblichen Bürozeiten keinen Baulärm dulden müssen. Im Streitfall wurden Räume in einem mehrgeschossigen Gebäude zum Betrieb einer Anwaltskanzlei befristet bis zum 31.12.2023 gemietet. Die Immobilie wurde veräußert und der neue Eigentümer begann mit umfangreichen Baumaßnahmen, unter anderem dem Abbruch massiver Innenwände und Entkernungsmaßnahmen. Zuvor bat er die Anwaltskanzlei vergeblich um vorzeitigen Auszug. Wegen der Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen zogen die Juristen vor Gericht. Dieses stellte fest, dass die Rechtsanwälte den Baulärm nicht dulden müssen, auch nicht abends und am Wochenende. Es sei nämlich 'gerichtsbekannt', dass Rechtsanwälte sowie Notare nicht nur während der üblichen Geschäftszeiten, sondern regelmäßig auch in den späten Abendstunden sowie an Samstagen und mitunter auch an Sonn- und Feiertagen in ihren Büros arbeiten. Von Steuerberatern war in der Urteilsbegründung leider nicht die Rede.