Kontoentgelt von Bausparkassen unzulässig

Kontoentgelt von Bausparkassen unzulässig Immer häufiger machen Gerichte Banken und Kreditinstitute einen Strich durch die Rechnung, wenn diese versuchen, mit neu eingeführten Gebühren ihre schlechter gewordene Ertragslage zu verbessern. So hat das Landgericht Hannover mit Urteil vom 8.11.2018 (Az. 74 O 19/18) entschieden, die Einführung eines jährlichen Kontoentgelts in Höhe von 18 € durch eine Bausparkasse sei unzulässig. Unter anderem wurde die Entscheidung damit begründet, die Führung des Bausparkontos sei eine interne Aufgabe des Kreditinstituts und dieser Aufwand dürfe nicht auf die Kunden abgewälzt werden.