Kollege fälscht Steuerbescheid

Kollege fälscht Steuerbescheid Es gibt Geschichten, über die man nur den Kopf schütteln kann. Hierzu gehört auch die eines Steuerberaters, der es versäumt hatte, einen für eine Mandantin erhaltenen Steuerbescheid an diese rechtzeitig weiter zu reichen. Durch die verspätete Zahlung hätte die betreffende 80-jährige Bekannte des Kollegen rund 10 € Säumniszuschläge zahlen müssen. Um seinen Fehler zu vertuschen, soll der Steuerberater das Datum auf dem Bescheid geändert haben, bevor er ihn an seine Mandantin schickte. Aufgeflogen ist die Sache, weil die Dame verstarb und sich die Erbin wegen eines Stundungsantrags an das Finanzamt wandte. Hierbei fiel die Unregelmäßigkeit auf und es kam zur Anzeige. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sah es als erwiesen an, dass der Kollege den Bescheid gefälscht hatte und verhängte eine Geldstrafe über 140 Tagessätze zu je 160 €. Wahrscheinlich drohen noch berufsrechtliche Konsequenzen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.