Zeitpunkt der Einspruchsrücknahme
Im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens hat das Finanzamt den gesamten Steuerfall erneut zu prüfen (§ 367 Abs. 2 AO). Vorrangig geschieht dies natürlich um festzustellen, ob der Behörde beim Erlass des Steuerbescheids Fehler zugunsten des Einspruchsführers unterlaufen sind oder ob ihm möglicherweise eine Steuervergünstigung zu Unrecht ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur
Chefredakteur