Klaus-Peter Willsch, MdB zur Strafbarkeit der Steuergeldverschwendung
markt intern: Diejenigen, die sich gegen gesetzgeberische Aktivitäten zur Eindämmung der Steuerverschendung wehren, begründen dies häufig damit, dies hemme die Bereitschaft der Verwaltung, Investitionen zu tätigen. Teilen Sie diese Auffassung?
Willsch: Es sind ja in den vergangenen Jahren beispielsweise mit der Schuldenbremse bereits gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen worden, die ich für richtig und notwendig erachte, um der ausufernden Staatsverschuldung zu begegnen. Diese Maßnahme hat sich in meinen Augen auch absolut bewährt. Darüber hinaus haben wir mit dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen sinnvolle und mächtige Institutionen, die in den Finanzministerien durchaus beachtet werden. Es wird nie gelingen, Steuergeldverschwendung komplett zu beseitigen – auch weil es natürlich nicht immer eine objektive Bewertung ist, was man nun dazu zählt und was nicht. Am Ende sind es politische Entscheidungen durch demokratisch legitimierte Parlamente und es kommt daher vor allem darauf an, diese Themen auch in Wahlkämpfen immer mit höchster Priorität zu kommunizieren, damit vernünftige politische Positionen Mehrheiten in den Parlamenten haben.
mi: Finanzrichter Dr. Michael Balke hat bereits vor Jahren einen Straftatbestand gegen Steuerverschwendung gefordert. Vereinzelt haben sich Politiker die Forderung zu Eigen gemacht. Die meisten lehnen sie jedoch ab, weil ein Vorsatz kaum nachzuweisen sei. Wie stehen Sie dazu?
Willsch: Von dieser immer mal wieder vorgetragenen Forderung halte ich nichts. Selbst unseren politischen Gegnern würde ich bei allem nötigen Streit über die richtigen politischen Schwerpunktsetzungen keine vorsätzliche Steuergeldverschwendung vorwerfen. Praktisch wäre ein solches Instrument meines Erachtens auch gar nicht umsetzbar. Das würde ja schon damit beginnen, dass man festlegen müsste, wer ein solches Verfahren in Gang setzen darf. Das würde nach meiner Einschätzung politische über sachliche Problemlösungen stellen, da es rein symbolischen Aktionismus verursachen würde. Darüber hinaus halte ich auch davon unabhängig die negativen Folgen für deutlich gravierender. Schon heute ist eher zu große Vorsicht und mangelnde Entscheidungsfreude ein großes Problem, wodurch oftmals unnötige Kosten erst verursacht werden. Mit einer solchen Maßnahme bestünde die Gefahr, auch den letzten Rest an Aktivität und Entscheidungswillen abzuwürgen.
mi: Sehen Sie Chancen, dass Maßnahmen gegen Steuerverschwendung Eingang ins Wahlprogramm der CDU für die Bundestagswahl finden?
Willsch: Solide Haushaltspolitik war und ist ein Markenzeichen der CDU. Auch deshalb konnte es uns in den letzten Jahren mit einer christdemokratisch geführten Bundesregierung gelingen, ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht auch für die kommenden Jahre ausgeglichene Haushalte vor. Einzelne Projekte werden sicher nicht im Wahlprogramm stehen, aber die Wähler können sich darauf verlassen, dass unter christdemokratischer Führung Steuergeldverschwendung weiter eingedämmt und die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre fortgesetzt wird.
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