MIT fordert schlankeren und besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Mehrfach hat sich die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) ausgesprochen. Zuletzt hieß es vorwurfsvoll, sie wolle ARD und ZDF fusionieren, was bei interessierten Kreisen gleich mit einer Abschaffung des ÖRR gleichgesetzt wurde. Davon kann jedoch keine Rede sein. So heißt es in dem nunmehr verabschiedeten Papier des Bundesvorstands vom 17. März: „Wir streben langfristig die Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei Beachtung kartellrechtlicher Gesichtspunkte unter einem Dach an, um Synergieeffekte zu erreichen. Kostspielige Mehrfachstrukturen sollen beseitigt werden, die Programmvielfalt soll erhalten bleiben.“ Das ist alles andere als eine Abschaffung des ÖRR. Aber die MIT will ein kostengünstigeres und inhaltlich besseres System. Zugleich setzt sie sich für eine Stärkung des Informations-, Bildungs- und Kulturangebots ein. Konkret soll dies bedeuten: „mehr Korrespondenten im In- und Ausland, Ausweitung der Regionalberichterstattung, mehr Dokumentationen, zusätzliche Live-Übertragungen von politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell relevanten Ereignissen“.

Dabei scheut sich die MIT auch nicht, vergleichsweise heilige Kühe der Intendanten anzusprechen: „Mit Blick auf die Kosten ist für die Übertragung von Sportereignissen darauf zu achten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu einem Wettbewerb beiträgt, der den Erwerb der Rechte immer teurer macht. Solange eine Live-Übertragung im frei empfangbaren Fernsehen gesichert ist, kann und sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Zusammenfassungen, Nachrichten und Hintergründe solcher Ereignisse beschränken.“ Zu den Forderungen gehört auch, „Wiederholungen, thematische Schwerpunktsetzungen, Zusammenfassungen von Reihen etc. mit Blick auf die zunehmende Relevanz der Mediatheken effektiver und beitragsschonender“ zu organisieren.

Ein derart reformierter ÖRR, der ohne Werbung und Sponsoring auskommen soll, müsse am Ende Entlastungen für die Beitragszahler bringen. Und wie sollen die konkret aussehen? Es soll einen niedrigeren sogenannten Grundversorgungsbeitrag geben, den nur natürliche Personen ab 18 Jahren zahlen. Die bisherigen Befreiungs- und Ermäßigungsregeln sollen bleiben. Insgesamt soll damit die Beitragsbelastung sinken. „Nach Bildung der neuen Struktur ermittelt die KEF den Finanzbedarf für die neue öffentlich-rechtliche Rundfunkstruktur. Dieser Vorschlag muss von den Landesparlamenten gebilligt werden. Diese einigen sich auf den Rundfunkbeitrag/Grundversorgungsbeitrag. Alle 7 Jahre soll eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben und Strukturen erfolgen. Aus dieser Prüfung ergibt sich der Finanzbedarf. In den Jahren dazwischen soll der Rundfunkbeitrag/Grundversorgungsbeitrag nur auf Basis eines definierten Index automatisch angepasst werden.“ Dies ist ein ambitioniertes Unterfangen, dem wohl so schnell keine praktische Umsetzung folgen wird.

Auf mindestens gleichen Widerstand dürfte die Forderung treffen, die Transparenz bei Vergütung, Ruhestandsbezügen und Nebeneinkünften müsse sichergestellt werden. „Jedes Sendungsformat muss ein Preisschild bekommen, damit die durchschnittlichen Produktionskosten dieses Formats nachvollziehbar sind. Der finanzielle Aufwand (Sach-und Personalkosten) pro Sendereihe bzw. Sondersendung muss nach Abschluss des Jahres für jedermann leicht öffentlich einsehbar sein.“ Schließlich will die MIT auch eine andere Gremienstruktur der Sender: „Die Aufsicht über die Rundfunkanstalt muss staatsfern sein, die gesellschaftliche Breite realistisch abbilden, die Zusammensetzung muss transparenter und demokratischer werden, die Gremien müssen kleiner und die Amtsdauer muss begrenzt werden, um eine dynamische Zusammensetzung zu ermöglichen und Verfestigung von Machtstrukturen zu verhindern. Die Mitwirkung der Beitragszahler bei der Besetzung der Gremien sollte erhöht werden.“

Entgegen mancher Berichterstattung handelt es sich bei dem Konzept nicht um ein populistisches Vorgehen gegen ARD und ZDF. Die MIT betont vielmehr: „Das Konzept ist in eineinhalb Jahren in sechs Werkstattgesprächen von Wettbewerbsökonomen, Medienpolitikern und ehemaligen Mitarbeitern und Gremienmitgliedern öffentlich-rechtlicher Anstalten entwickelt worden. In einer mehrstündigen Diskussion hat sich der Bundesvorstand gemeinsam mit Experten aus der Kommission mit der Kritik auseinandergesetzt und das Konzept angepasst. Daran mitgewirkt haben unter anderem der Wettbewerbsökonom Professor Justus Haucap und der frühere Direktor der Landesmedienanstalt NRW Jürgen Brautmeier.“

Spannend dürfte werden, ob die MIT für diese Vorschläge Mehrheiten in CDU und CSU findet. Noch spannender verspricht allerdings die Aufgabe zu werden, für die Vorstellung dieser Forderungen öffentlich-rechtliche Sendeformate zu finden, die darüber hinausgehen, das Vorhaben als Anbiederung an die AfD zu charakterisieren. Vor diesem Hintergrund erklärt sich vielleicht, warum Gitta Connemann, MIT-Vorstandsmitglied und stellvertretende CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzende für Medien, Wert darauf legt, die MIT bekenne sich zum ÖRR. „Er steht für Meinungs- und Informationsfreiheit. Er ist für uns existenziell. Unser Ziel ist ein attraktiverer öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der auch größeren Rückhalt in der Bevölkerung findet.“ Viele mittelständische Unternehmen dürften Gefallen an den Forderungen der MIT finden, insbesondere an der Beitragsfreiheit für Unternehmen. Das erhöht aber leider nicht die Wahrscheinlichkeit, dass die Reform in dieser Form demnächst kommt. Sind Sie dafür? Dann sollten Sie bei Ihren Landtagsabgeordneten für die Vorschläge werben. Denn letztlich müssen die Landtage darüber entscheiden.