Bundesverfassungsgericht muss Zulässigkeit des neuen EZB-Anleihenkaufprogramms prüfen

Bundesverfassungsgericht muss Zulässigkeit des neuen EZB-Anleihenkaufprogramms prüfen Vergangene Woche teilte Europolis, nach eigener Einschätzung „eine deutsche Initiative für europäische Ordnungspolitik“, mit, eine Klägergruppe um Prof. Dr. Johann Heinrich von Stein habe „Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Pandemic emergency purchase programme (PEPP) und die Kollateralbeschlüsse vom 7. und 22. April 2020 erhoben“. Der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Markus C. Kerber, stellt dazu fest: „Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichtes zur Auslegung von Art. 123 AEUV (Verbot monetärer Finanzierung) ist das PEPP einschließlich der Aufweichung der Kollateralanforderungen ein krasser Fall von monetärer Staatsfinanzierung. Die Europäische Zentralbank bricht endgültig aus ihrem Kompetenzrahmen aus.“ Die Kläger haben gute Argumente auf ihrer Seite, nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht selbst. Das hatte bereits das reguläre Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB massiv kritisiert und in Teilen für verfassungswidrig erklärt (vgl. Mi 12/20). Bewirkt hat die Kritik allerdings nichts, wie die jetzige Klage beweist.