mi-Ratgeber 'Haushaltsnahe Leistungen' aktualisiert und überarbeitet

mi-Ratgeber 'Haushaltsnahe Leistungen' aktualisiert und überarbeitet Selbst banale Lebensbereiche können in Deutschland steuerlich reichlich kompliziert sein. Ein Beispiel dafür ist § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), der die steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerkosten regelt. Anders als bei einer vermieteten Immobilie können Sie Aufwendungen für Ihren eigenen Haushalt oder Ihre selbst genutzte Wohnung – egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – im Regelfall steuerlich nicht geltend machen. Nach § 35a EStG können Sie jedoch einen Teil der Aufwendungen in unterschiedlicher Höhe direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Um dies rechtssicher umzusetzen, haben wir Ihnen 2017 unseren Ratgeber 'Haushaltsnahe Leistungen' angeboten. Doch die Zeit steht nicht still. So gibt es mittlerweile eine Vielzahl neuer Urteile und erstmalig für die Steuererklärung 2019 einen eigenen Vordruck – die Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' (HA). Grund genug für uns, diesen Ratgeber auf den neuesten Stand zu bringen. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte rund um § 35a EStG. Zudem finden Sie im Anhang eine Übersicht wichtiger Urteile und anhängiger Verfahren beim BFH, den Berechnungsbogen für die Steuererklärung 2020, die Erfassungshilfe für das laufende Jahr und das Muster der amtlichen Anlage HA. Als 'markt intern'-Abonnent erhalten Sie den Ratgeber als PDF-Datei kostenfrei. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ihn in gedruckter Form kostenpflichtig (mit 20 % Preisvorteil für Abonnenten und günstigen Staffelpreisen) zu erwerben. Beide Bestellmöglichkeiten sowie eine Übersicht aller weiterhin aktuellen und für Sie nützlichen Ratgeber finden Sie unter https://www.markt-intern.de/angebote/ratgeber/.