Nina Scheer (SPD) lehnt Referentenentwurf zum IHK-Gesetz in der bisherigen Form ab

In der letzten Mittelstandsausgabe hatten wir über den Gesetzentwurf aus dem Hauses des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier berichtet, mit dem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umgestaltet werden soll, in der wiederum alle IHKn Pflichtmitglieder wären (vgl. Mi 02/21). Das hat nicht nur zu Protesten etlicher Verbände geführt, sondern auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer auf den Plan gerufen. Sie fordert in Ihrer Stellungnahme zum Entwurf: „Zur Wiederherstellung von Rechtskonformität muss sich der DIHK an den gegebenen gesetzlichen und höchstrichterlich konkretisierten Rahmen halten. Nicht in Betracht kommt in der Sache wie auch nach rechtsstaatlichen Prinzipien hingegen, geltendes Recht an das rechtswidrige Verhalten des DIHK 'anzupassen', wie dies der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium nun allerdings vorsieht.“ Besonders inakzeptabel findet Scheer den Versuch, die Befugnisse des DIHK entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung wieder ausweiten zu wollen, wie sie gegenüber Mi betont: „Eine Pflichtmitgliedschaft verlangt, dass die Interessensvertretung nicht möglichen wirtschaftlichen und politischen Interessen der Mitgliedsunternehmen widerspricht. Hiermit unvereinbar ist eine Gesetzesänderung, die allgemeinpolitische Äußerungen im Namen aller über die Pflichtmitgliedschaft vertretenen Unternehmen ermöglicht.“

Auch der Verband Die Familienunternehmer übt Kritik an der Novelle, obwohl er grundsätzlich sowohl die Pflichtmitgliedschaft in den IHKn als auch eine übergeordnete Interessenvertretung der Kammern durch den DIHK bejaht. Dennoch warnt der Verband davor, mit dem Entwurf drohe „das Kammerwesen in Deutschland grundlegend aus den Angeln gehoben zu werden. Damit würde der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland ein erheblicher Schaden zugefügt werden.“ Richtig sei, dass der DIHK ohne die Vollständigkeit der Mitgliedschaft auf der Ebene seiner IHKn nicht ohne Weiteres beanspruchen könne, „'die Wirtschaft' zu vertreten. Das gilt dann auch über EU und auf internationaler Ebene. Die deutsche Wirtschaft verlöre damit viel.“ Unabhängig davon steht der Verband der Errichtung einer Deutschen Industrie- und Handelskammer durch Umwandlung des eingetragenen Vereins in eine Körperschaft öffentlichen Rechts „mit großer Skepsis, nicht dagegen bereits per se mit Ablehnung, gegenüber“.

Dabei gehen die Familienunternehmer noch einen Schritt weiter und konfrontieren Altmaier auch mit seiner verfehlten industriepolitischen Offensive. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Gibt es einen nach außen offenen oder auch nur einen stillen, inneren Zusammenhang zwischen einerseits der beabsichtigten 'Umwandlung' der Kammern in Körperschaften öffentlichen Rechts und dem, was die Bundesregierung im Jahr 2019 als neue «Industriestrategie» vorgestellt hat? Geht es ausschließlich um eine sozusagen komitologisch oder institutionell ansetzende Bewahrung des Kammerwesens, oder wird im gleichen Zuge nicht auch by the way die Beschaffenheit des DIHK an lange identifizierte neue Bedürfnisse und Absichten eines zunehmend (seit 2019?) industrie- und technologiepolitisch ambitionierteren Staates – vorbereitend – angepasst?“ Dabei weist der Verband darauf hin, eine Umwandlung des DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts habe gravierende Auswirkungen. Zum einen dürfte die Rechtsprechung die Anforderungen an Stellungnahmen eines öffentlich-rechtlichen DIHK noch kritischer sehen als bisher in seiner Eigenschaft als Verein. Vor allem stört den Verband aber, dass mit dieser Rechtsänderung „eine Verlagerung von Staatstätigkeiten und Bürokratielasten auf den nun wehrlosen, dem Bund untergeordneten DIHK, der vormals unabhängig war, der aber weiter von der gewerblichen Wirtschaft finanziert wird“, drohe. Die Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft zahlten bereits Steuern an den Staat, ihre Kammerbeiträge drohten „hier noch unmissverständlicher als bisher zu einer zweiten Steuer zu werden“.

Höchste Zeit, dass sich nicht nur Nina Scheer, sondern auch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und andere Abgeordnete, denen die Wirtschaft am Herzen liegt, kritisch mit diesem Altmaier-Plan beschäftigen. Ansonsten droht nicht nur den Unternehmen, sondern auch den IHKn erhebliches Ungemach. Gerade diejenigen, die jetzt behaupten, es komme nach dem Ende der Pandemie auf die mittelständische Wirtschaft an, das finanzielle Überleben der Volkswirtschaft zu sichern, darf ihr nicht zusätzliche sinnfreie Pflichtbeiträge aufbürden. Weitere kritische Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des bffk.