ifo-Institut bestätigt: Zeitweise Senkung der Umsatzsteuer war nahezu wirkungslos

Im Juli vergangenen Jahres hatten wir kritisiert, der Erfüllungsaufwand der befristeten Mehrwertsteuersenkung sei vom Statistischen Bundesamt aufgrund fehlerhafter Annahmen deutlich zu niedrig berechnet worden. Das Amt kam gerade einmal auf 247,1 Millionen Euro Aufwand für die Unternehmen (vgl. Mi 14/20). Im Oktober bestätigte dann ein Gutachten von Prof. Sebastian Eichfeld und Jonas Knaisch unsere Kritik. Beide kamen zum Ergebnis, der Aufwand belaufe sich für die Unternehmen auf 2,43 Milliarden Euro (vgl. Mi 22/20)! Hat das Ganze denn wenigsten konjunkturell den von der Bundesregierung erhofften Aufschub gebracht?

Inzwischen hat sich das ifo-Institut/München der Beantwortung dieser Frage in einer Studie (Hat die Mehrwertsteuersenkung den Konsum belebt?) angenommen. Institutsdirektor Prof. Dr. Clemens Fuest, Dr. Florian Neumeier und Prof. Dr. Andreas Peichl haben dafür zwei Befragungen (vom 20. bis 31. Oktober sowie vom 12. bis 19. November 2020) mit jeweils 30.000 Personen in Auftrag gegeben. Aus den Antworten beider Erhebungen haben die drei Forscher errechnet, statistisch habe es einen Konsumeffekt von 152 Euro pro Haushalt aufgrund der Maßnahme gegeben. Das ergibt einen Zusatzumsatz von 6,3 Milliarden Euro, der wiederum gerade einmal einem Drittel der von der Regierung geschätzten Finanzierungskosten von 20 Milliarden Euro entspricht. 6,3 Milliarden Euro bedeuten einem Anstieg des Binnenkonsums um 0,6 Prozent! Die drei Autoren stellen nüchtern fest: „Letztlich steht damit zu befürchten, dass Kosten und Nutzen der temporären Mehrwertsteuersenkung in einem eher ungünstigen Verhältnis zueinanderstehen.“ Dies alles wäre nicht so ärgerlich, hätte nicht schon von vornherein festgestanden, dass diese Maßnahme in der durchgeführten Form für die Unternehmen teuer und für die Volkswirtschaft wenig ergiebig ist.

Die Autoren betonen, den Annahmen der Bundesregierung über vorgezogene Anschaffungen hätten gleich drei Argumente entgegenstanden: „Erstens setzt dies voraus, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung auch an die BürgerInnen weitergeben. Inwieweit dies geschehen würde, war jedoch fraglich. Zweitens wären die Preiseffekte im Falle einer Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die KonsumentInnen eher gering. Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent würde bei vollständiger Weitergabe zu einer Reduzierung des Bruttopreises um etwa 2,5 Prozent führen. Beim Kauf eines Automobils mit einem Nettopreis von 25.000 Euro würde die Ersparnis für die KonsumentInnen 750 Euro betragen, bei einem Fernseher mit einem Nettopreis von 1.000 Euro wären es 30 Euro. Drittens führt eine Rezession in der Regel zu einer Konsumzurückzuhaltung. Aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten und der Gefahr eines Einkommensverlusts neigen viele BürgerInnen dazu, zusätzliche Ersparnisse zu bilden.“ Das hatten wir im Rahmen unserer Umfrage zur befristeten Mehrwertsteuersenkung im Juni 2020 auch schon so gesehen (vgl. Mi 13/20 sowie die Umfrageergebnisse).