BVerwG zwingt IHK Nord Westfalen, aus dem DIHK auszutreten

BVerwG zwingt IHK Nord Westfalen, aus dem DIHK auszutreten Seit mehreren Jahren versuchen sowohl der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wie auch zahlreiche IHKn höchstrichterliche Urteile einfach zu ignorieren. Möglich ist dies alles nur, weil auch die Rechtsaufsicht über die IHKn dies duldet (vgl. zuletzt Mi 17/20). Jetzt hat der DIHK dafür die Quittung erhalten, die sich gewaschen hat. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die IHK Nord Westfalen aus dem DIHK austreten muss! Erstritten hat das Urteil ein Mitglied des Bundesverbands für freie Kammern (bffk). Dies ist schon die zweite Entscheidung des BVerwG in dieser Sache, die ihren Ausgang bereits 2007 (!) genommen hat. Am 23. März 2016 hatte das BVerwG erstmals geurteilt, dass für IHK-Mitglieder „ein grundrechtlicher Anspruch auf Austritt der Kammer aus dem Dachverband besteht, wenn dieser – wie der DIHK – in der Vergangenheit mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen gegen die Kompetenzgrenzen seiner Mitgliedskammern verstoßen hat und wenn mit einer erneuten Missachtung der Kompetenzgrenzen zu rechnen ist“ (vgl. Mi 9 u. 18/20). Das BVerwG hatte das Verfahren an das OVG Münster zurückverwiesen, damit dieses prüfe, ob der DIHK sich an diese Vorgaben hält und einen „verbandsintern wirksamen und effektiven Schutz gegen grundrechtswidrige Aufgabenüberschreitungen“ schaffe. Das OVG attestierte dem DIHK zwar in seinem daraufhin ergangenen Urteil, ihm fehle die Einsicht „in vergangene Aufgabenüberschreitungen und ein ausreichendes Bewusstsein für die vom BVerwG verdeutlichten Grenzen seiner Öffentlichkeitsarbeit“. Weil der DIHK zwischenzeitlich in seiner Satzung „einen klagefähigen Anspruch auf Unterlassung weiterer Überschreitungen eingeräumt“ habe, sei dies jedoch von dem klagenden Kammermitglied hinzunehmen (vgl. Mi 25/19). Dem hat das BVerwG massiv widersprochen. Die Satzungsänderung reiche dafür nicht aus. Die IHK Nord Westfalen muss nun aus dem DIHK austreten. Und dabei wird es kaum bleiben können. Denn der bffk hat bereits angekündigt, seine Mitglieder würden nunmehr bundesweit, „mit einem Musterbrief die regionalen IHKn zum Austritt aus dem IHK-Dachverband auffordern“. bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus sieht den DIHK aber auch noch an anderer Stelle unter Druck: Präsident, Präsidium und Hauptgeschäftsführung trügen die Verantwortung „für den jahrelangen Rechtsbruch und das Organisationsversagen“. Für eine Erneuerung des DIHK brauche es „auch neues Personal“.