'mi' erklärt, wie sich eine Insolvenzverschleppung vermeiden lässt

'mi' erklärt, wie sich eine Insolvenzverschleppung vermeiden lässt Die Frist zur Aussetzung der Insolvenzanmeldung wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, aber nur, soweit es um die Insolvenz wegen Überschuldung geht. Dagegen endet die Fristaussetzung für Insolvenzanträge wegen Zahlungsunfähigkeit am 30. September. Was das für Unternehmen im Fall einer aktuell drohenden Insolvenz bedeutet, können Sie auf miDIREKT unter der Themenseite 'Corona' nachlesen. Dort finden Sie neben Tipps für Strategien bei Restrukturierungen auch ein von 'mi' entwickeltes Schaubild zur neuen Gesetzeslage ab dem 1. Oktober 2020. Auch wenn Sie die Tipps hoffentlich nicht für Ihr eigenes Unternehmen benötigen, die Lektüre lohnt sich.