Rechtsaufsicht der IHKn bleibt weitgehend untätig
In der Mittelstandsausgabe vom 3. Juli hatten wir über die kurz zuvor veröffentlichten Urteilsgründe der jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur unzulässigen Vermögensbildung in Industrie- und Handelskammern (IHKn) berichtet (vgl. Mi 14/20). Dabei hatten wir darauf verwiesen, dass die Rechtsaufsichtsbehörden uns ...
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