Kein Strafverfahren gegen Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina

Kein Strafverfahren gegen Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina In der Mittelstandsausgabe vom 3. Juli hatten wir darüber berichtet, dass Bündnis 90/Die Grünen in Hamburg Anna Gallina zur Justizsenatorin gemacht haben, obwohl sie keine Volljuristin ist und zu dem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen sie lief (vgl. Mi 14/20). Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, das Verfahren sei eingestellt worden. Zur Begründung verwies die Staatsanwaltschaft darauf, die Strafanzeigen seien gemäß § 77b Abs. 1 S. 2 StGB verspätet eingelegt worden. Glück muss man haben.