Was unterscheidet Deutschland von Ungarn?

Was unterscheidet Deutschland von Ungarn? Nun, Viktor Orbán hat in Ungarn den Ausnahmezustand für beendet erklärt. Damit kann er nicht mehr allein per Verordnung regieren, sondern muss das Parlament beteiligen. In Deutschland lehnt die Bundeskanzlerin es allerdings ab, die epidemische Lage für beendet zu erklären, mit deren Hilfe beispielsweise Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch bis zum 31. März 2021 per Verordnung regieren kann. Dr. Angela Merkel erklärte dagegen im Bundestag schnippisch, jetzt sei „nicht die Stunde, nach einer Beendigung der epidemischen Lage zu fragen“. Als ob das in ihrer Entscheidungsbefugnis läge. Der Regensburger Staatsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen sieht dagegen in einem Gutachten, das er für die FDP-Bundestagsfraktion erstellt hat, eine „Aufhebungspflicht“ für die Verordnungsermächtigung, sofern deren Voraussetzungen nicht mehr vorlägen. Kingreen bezeichnet das Festhalten an der Feststellung einer epidemischen Gefährdungslage als „kollektiven Notstand ohne kollektive Not“.