Ist die befristete Mehrwertsteuerabsenkung bestenfalls ein Bürokratiemonster?

Es ist schon erstaunlich, auf welche Ideen Politiker in Krisensituationen kommen. Ein Musterbeispiel dafür ist die sechsmonatige Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent beim reduzierten Satz. Die Zeitspanne zwischen Ankündigung und geplantem Inkrafttreten beträgt dabei weniger als vier Wochen. Allein letzteres stellt unzählige kleinere Unternehmen vor Hürden, die sie kaum überwinden können. Beispielhaft zitieren wir dazu einmal Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün: „Wir sehen die befristete Mehrwertsteuer-Senkung für sechs Monate kritisch. Einerseits aufgrund der Anpassungskosten, die in den Softwaresystemen und der Finanzbuchhaltung der kleinen und mittelständischen Unternehmen nun anfallen werden. Denken Sie beispielsweise an den kleinen Anbieter von Ferienwohnungen, der jetzt seine Angebote mit korrekten Preisen darstellen muss, um nicht wegen falscher Angaben abgemahnt zu werden. Oder an das kleine Lebensmittelfachgeschäft, das für diesen kurzen Zeitraum neue Preisschilder für 400 Produkte erstellen muss.“ Zwar hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen darauf verwiesen, Händler und Anbieter von Dienstleistungen könnten „für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.“ Doch selbst dann müssen die Kassen neu programmiert werden, um zu jedem Preis die korrekte Umsatzsteuer auszuweisen. Und dies alles muss auch ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Wir wollen uns gar nicht ausmalen, wie viele Finanzgerichtsprozesse in Zukunft geführt werden, weil nachträglich Abrechnungen für fehlerhaft erklärt werden. Und wofür das alles? Die Große Koalition verkauft die Idee als Mittel, den Konsum ab Juli anzukurbeln. Auch dazu möchten wir nur mal beispielhaft wieder Katharina Reuter zitieren: „Es wird auch keine signifikante Entlastung für sozial Schwache geben. Denn es ist fraglich, ob nun beispielsweise beim Discounter die Lebensmittel noch preiswerter werden. Damit ist wohl eher nicht zu rechnen. Bei Preisen mit 29 Cent hinter dem Komma wird die Mehrwertsteuersenkung mit nicht einmal einem halben Cent wirksam. Bei Preisen mit 79 Cent hinter dem Komma sind es 2,5 Cent. Ob die Preise dann von ursprünglich 79 Cent auf 77 oder 78 Cent sinken, darf bezweifelt werden.“

Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen dürfte in mittleren Preislagen deutlich höher als der Entlastungseffekt für die Verbraucher sein, soweit er dort überhaupt ankommt. Und damit soll der Konsum befeuert werden? Die Verbraucher werden in der aktuellen Situation kaum mehr Verkäufe tätigen als ohne die vorübergehende Senkung. Es wird wohl höchstens zu Vorzieheffekten kommen. Die Wahrheit dürfte eher im politischen Taktieren der Partner der Großen Koalition und innerhalb der Parteien zu finden sein. Weil die SPD-Linken mit einigen in der CDU/CSU partout Kaufprämien für Autos mit Verbrennungstechnologie verhindern wollten, musste eine Kompensation gefunden werden, der Mehrheit diesen Verzicht abzuringen. Da kommt dann die Absenkung der Mehrwertsteuer ins Spiel. Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder dürfte nicht von ungefähr bei der Vorstellung des Konjunkturprogramms darauf hingewiesen haben, die Absenkung komme auch bei Autokäufen zum Tragen. Richtiger hätte er wohl sagen sollen, fast nur dort zum Tragen. Nimmt man mal an, es geht um den Kauf eines Autos, das brutto rund 30.000 Euro kostet, ergibt sich dabei grob eine Ersparnis von 800 Euro. Das kommt dann einer Kaufprämie von 1.000 Euro recht nahe.

'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber hat deshalb in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesfinanzminister Olaf Scholz beide eindringlich gebeten, die Maßnahme nicht bereits zum 1. Juli in Kraft
zu setzen und die Befristung zu streichen (http://www.markt-intern.de/offener-brief-herausgeber). Zudem haben wir eine Umfrage durchgeführt, wie Unternehmer es bewerten, für gerade einmal sechs Monate die Umsatzsteuersätze zu ändern. Die Ergebnisse können Sie ab dem 22. Juni auf miDIREKT lesen.