Droht Ihnen oder haben Sie bereits Ärger mit dem Bundesamt für Justiz wegen Offenlegungsverstößen?

Achtung, Test: Woran denken Sie als erstes, wenn Sie das Stichwort „Offenlegungsverstoß“ hören? Falls Ihnen spontan die Pflicht für Abgeordnete einfällt, ihre Nebeneinkünfte anzugeben, zollen wir Ihnen unseren Respekt! Abgeordnete erhalten eine staatliche Aufwandsentschädigung, dürfen aber zusätzlich beruflich tätig sein. Dahinter kann sich schnell ein Interessenkonflikt bei der Behandlung parlamentarischer Themen ergeben, der mit der Offenlegung beruflicher Einkünfte sichtbar werden soll. So einleuchtend die Pflicht ist, um die Unabhängigkeit des Wahlmandats abzusichern, so häufig wird im politischen Alltag doch gegen sie verstoßen. Es genügt ein Blick auf https://www.abgeordnetenwatch.de/, wo einige der gröbsten Verstöße dokumentiert sind, um festzustellen, dass der Bundestag gegen säumige Abgeordnete eher lax vorgeht. Ganz anders das Bundesamt für Justiz. Die Behörde sanktioniert auf drakonische Weise Verstöße gegen die – weitgehend sinnlose – Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen bei Unternehmen.

Offenlegungspflichtige Unternehmen, die erst einmal in die Fänge der Sachbearbeiter des Bundesamts geraten sind, haben kaum Chancen, unbeschadet wieder herauszukommen. Es sei denn, sie verfügen über ein exquisites Expertenwissen, wie es in unserem Buch 'Die 50 häufigsten Irrtümer bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen' zum Ausdruck kommt. Unsere Empfehlung: Haben Sie oder jemand, der Ihnen wichtig ist, wegen angeblich nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Veröffentlichung von Jahresabschlüssen Ärger mit dem Bundesamt für Justiz, dann sollten Sie dieses Buch kaufen. Für das Recht der Offenlegung von Jahresabschlüssen gelten spezielle Verfahrensregeln, die sich teilweise deutlich von den Spielregeln, die beispielsweise im Steuerrecht gelten, unterscheiden. Hinzu kommt, dass die einschlägigen Gesetze mehrmals überarbeitet wurden. Auf 60 Seiten erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um beim Stichwort 'Offenlegungsverfahren' keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Und wir versprechen Ihnen, die Lektüre ist nicht nur lehrreich, sondern auch unterhaltsam! Weitere Infos zum Inhalt, eine Leseprobe sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie hier: www.markt-intern.de/buch-offenlegung.