Lehnen Hausbanken KfW-Förderanträge trotz Staatsbürgschaften ab? — Beteiligen Sie sich an unserer großen KfW-Umfrage

1,2 Billionen Euro hat die Bundesregierung nach ihren eigenen Zahlen bisher als Kredite und Garantien zur Abwehr der finanziellen Folgen der Coronakrise bereitgestellt (vgl. Mi 09/20). Die Summe wird quasi täglich größer. Ob es die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes betrifft, die irgendwann nicht mehr aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, sondern vom Steuerzahler aufgebracht werden muss, die diversen Rettungsschirme, die sich ganze Branchen wünschen, oder unternehmerische Beteiligungen wie zuletzt bei der Lufthansa. Im Grundsatz ist es gut, dass Deutschland in der Lage ist, so viel Geld zur Verfügung zu stellen. Und ebenso erfreulich ist, dass die verantwortlichen Politiker, nachdem sie der Entstehung der Pandemie wochenlang tatenlos zugesehen hatten, nach Anordnung des Lockdowns sehr schnell sehr umfangreiche Hilfen beschlossen und dabei, um es mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu sagen, gleich die „Bazooka“ in Anschlag gebracht haben.

Zu unterscheiden sind grob drei Hilfspakete: Die nicht zurückzuzahlenden Soforthilfen für Selbständige und kleinere Unternehmen Kredite für große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und die Kredite für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten. Bei diesen Krediten ist wiederum ein wichtiges Kriterium, ob der Betrieb mehr oder weniger als zehn Beschäftigte hat. Nur wer es auf mindestens zehn Vollzeitbeschäftigte bringt, hat nämlich Anspruch auf den sogenannten Schnellkredit der KfW, bei dem der Staat eine 100-prozentige Ausfallbürgschaft übernimmt. Wer nur auf neun Vollzeitbeschäftigte kommt, der muss mit Krediten Vorlieb nehmen, bei denen die Hausbank mit 10 oder 20 Prozent auch eine Ausfallhaftung übernehmen muss. Zu dieser wenig überzeugenden Grenze stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks gegenüber Mi fest, es sei kleineren Betrieben nur „schwer zu vermitteln, warum für sie der Schnellkredit nicht geöffnet wird. Denn durch die 100-prozentige Haftung der KfW bzw. des Bundes entfällt die Notwendigkeit einer ausführlichen Risikoprüfung und Betriebe müssen auch keine Sicherheiten stellen. Aus Sicht des Handwerks wäre es angebracht, die Möglichkeit für diese KfW-Schnellkredite auch für kleine Betriebe zu öffnen.“ Auch Dr. Carsten Linnemann, Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), betont gegenüber Mi: „Dringend nachbessern sollten wir bei den KfW-Schnellkrediten. Diese sollten auch für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern gelten. Diese Lücke ist nicht nachvollziehbar und ich hoffe, wir können sie bald schließen.“ Ebenso sieht der Mittelstandsverbund (ZGV) in dieser Grenze einen „handwerklichen Fehler, weil mehr als drei Millionen kleinere Mittelständler an dem ansonsten ausgezeichneten Programm nicht teilnehmen können“.

Nach den offiziellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hat die KfW (Stand 28. April) von 21.720 Anträgen auf KfW-Hilfen 98 Prozent (21.415) im Volumen von 11,5 Milliarden Euro bewilligt. Von 1,84 Millionen Anträgen auf Soforthilfe für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten wurden rund 1,31 Millionen im Volumen von 10,43 Milliarden Euro bewilligt. Bei den Bürgschaftsbanken wurden 1.747 Bürgschaften beantragt, von denen 1.115 im Volumen von 281,3 Millionen Euro bewilligt wurden. Das klingt erst einmal gut. Doch das sind nur die tatsächlich bis zur KfW gelangten Anträge. Denn Anträge können von den Unternehmen nicht bei der KfW selbst, sondern nur über die Hausbank gestellt werden. Wie viele Anträge vorher von Banken abgelehnt wurden, darüber gibt es keine Statistik. Uns berichten jedenfalls viele Unternehmen, sie hätten Schwierigkeiten, die bereitgestellten Kredite zu erhalten, und zwar unabhängig davon, ob der Staat die Ausfallbürgschaft zu 80, zu 90 Prozent oder zu 100 Prozent übernimmt. Das ist schon sehr verwunderlich, aber es gibt offensichtlich sogar Fälle, in denen die Hausbank die Weiterleitung eines entsprechenden Kreditantrages selbst bei 100 Prozent Haftungsübernahme des Staates abgelehnt oder gar Sicherheiten gefordert hat, was laut Vergaberichtlinien gar nicht zulässig ist.

Der Bundesverband deutscher Banken (bankenverband), der Zusammenschluss der privaten Geschäftsbanken, erklärt auf Mi-Anfrage, die Banken hätten nach dem Gesetz und nach den Vorgaben der KfW eine Sorgfaltspflicht und müssten „im Sonderprogramm eine Kreditrisikoprüfung der Unternehmen vornehmen: Unternehmen, die schon vor der Coronakrise nicht kreditwürdig waren, dürfen aus dem Sonderprogramm nicht unterstützt werden. Bei den KfW-Krediten sprechen wir von Steuermitteln. Die Banken müssen prüfen, ob die Unternehmen in der Lage sind, die KfW-Kredite nach der Krise auch wieder zurückzuzahlen.“ Auch bei der Weiterleitung der Schnellkredite der KfW seien „die Banken Treuhänder der Steuergelder und müssen darauf achten, dass die Unternehmen vor der Krise gesund waren. Allerdings entfällt die sonst vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Liquiditätshilfen sollen so schnell wie möglich, aber auch so verantwortungsvoll wie nötig an die Unternehmenskunden durchgeleitet werden.“

Niemand wird sich dagegen wehren, dass Unternehmen, die bereits vor Corona in massiven Schwierigkeiten waren, nicht von Coronahilfen profitieren. Aber ob dies wirklich immer das Ablehnungskriterium ist, ist nicht sicher. Ein weiterer Grund könnte sein, dass es für die beteiligten Banken wenig lukrativ ist, die Abwicklung eines langjährigen Schnellkredits (die Rückzahlung kann bis zu zehn Jahre dauern) zu betreuen, für den sie lediglich eine einmalige Provision und eine laufende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,2 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages erhalten. Dabei ist durchaus anzuerkennen, dass viele Banken hervorragende Arbeit zur Unterstützung der Unternehmen leisten. Dies betonen sowohl der bankenverband als auch der BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gegenüber Mi. Alle können auf beeindruckende Zahlen ihrer Mitgliedsbanken hinsichtlich der Antragsmengen verweisen, die sehr zeitnah (teilweise auch mit Wochenendarbeit) bearbeitet würden. Darüber hinaus böten die Banken den Kunden jeweils auch individuelle Lösungen zur Abwehr der Liquiditätskrise. Dazu stellt der DSGV gegenüber Mi fest: „Die Förderkredite machen zahlenmäßig nicht den Kern der Hilfen aus. Im Mittelpunkt stehen die direkten Maßnahmen der Sparkassen.“ Deshalb überrascht auch nicht, dass gerade kleinere Mittelständler das ungute Gefühl haben, es sei Adidas zwar möglich, drei Milliarden Euro, TUI 1,8 Milliarden Euro oder Ceconomy (Mediamarkt/Saturn) 1,7 Milliarden Euro Kredit zu erhalten, man selbst dagegen zwar auf dem Papier auch die Chance auf einen Förderkredit hat, ihn aber in der Realität nicht erhält.

Da es keine offizielle Statistik gibt, wie viele Anträge auf Förderkredite abgelehnt werden, auch die Bankenverbände betonen, keine entsprechende Zahlen zu haben, haben wir bei Organisationen des Mittelstandes nachgefragt, wie sie die Kreditbewilligung beurteilen. Vorab so viel: Konkrete Zahlen haben wir auch dort nicht erhalten. Aber aufschlussreich ist durchaus, was uns beispielsweise der ZDH mitgeteilt hat. Er stellt für die Handwerksunternehmen fest, die Hausbanken seien bei den Sonderprogrammen „der Flaschenhals – eine Hürde, die nicht jedes Unternehmen nehmen kann. Hier kommt es nach wie vor dazu, dass Prüfungen gemäß den Maßstäben durchgeführt werden, die vor der Coronakrise angelegt wurden, und dass Betriebe viele Unterlagen beibringen und auch Sicherheiten stellen müssen. Der bürokratische Aufwand, um die erforderlichen Mittel zu erhalten, ist für die Betriebe entsprechend hoch. Dafür mag es bankenaufsichtsrechtliche Gründe geben, der ZDH mahnt hier aber mehr Flexibilität und Risikobereitschaft an.“ Als schwierig gestalteten sich Kreditaufnahmen insbesondere für „Betriebe, die in den vergangenen zwei Jahren massiv investiert oder ihren Betrieb umstrukturiert haben und die deshalb für diese Zeit keine Gewinne ausweisen“. Hier könnte der KfW-Schnellkredit Abhilfe schaffen, wenn er denn auch für Betriebe unter 10 Mitarbeitern geöffnet würde. Selbst diejenigen, die den Schnellkredit aufgrund der Betriebsgröße beantragen könnten, hätten teilweise hohe Hürden zu überwinden. So würden „in Einzelfällen Liquiditätsplanungen von den Betrieben angefordert, was laut Merkblatt der KfW jedoch nicht vorgesehen ist und die Idee des Schnellkredites konterkariert“.

Linnemann sieht für die MIT die Vergabepraxis positiver. Die vom Bund über die KfW in unbegrenztem Volumen zur Verfügung gestellten Hilfskredite, um Unternehmen aller Größenklassen mit Liquidität zu versorgen, hülfen „gerade kleinen und mittleren Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind. Nach allem, was uns unsere Mitglieder und viele weitere Mittelständler mitteilen, erfolgen die Kreditauszahlungen insgesamt schnell und effektiv: Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen meist nur wenige Tage, nahezu alle Anträge werden angenommen.“

Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbunds, lobt, „dass sich die Beantragung und Abwicklung nach und nach einschwingen – gerade die Sachbearbeitung hat sich merklich verbessert und beschleunigt“. Dennoch erwartet er, „dass der Liquiditätsbedarf im 3. und 4. Quartal des Jahres noch einmal stark ansteigen wird“. Um dem zu begegnen, sollte nicht nur die Untergrenze beim KfW-Schnellkreditprogramm aufgehoben, sondern auch der Zinssatz von drei Prozent überdacht werden, der „für viele abschreckend“ sei: „In den Nachbarländern Schweiz und Österreich wurden vergleichbare Programme mit einem Zinssatz von Null aufgelegt.“

Um der Politik zu sagen, wo sie nachzubessern hat, muss klar sein, wo wirklich der Schuh drückt. 'mi'-Herausgeber Olaf Weber formuliert dies so: „Ich habe aufgrund vieler Gespräche mit unseren Lesern das Gefühl, dass gut gemeinte Hilfen leider häufig nicht bei denen landen, die sie wirklich dringend brauchen. Allen Beteuerungen zum Trotz, die Verfahren seien sehr unbürokratisch und die Bearbeitung solle schnell erfolgen, fühlen sich viele kleinere und mittlere Unternehmen überfordert, die geforderten Angaben so schnell und zuverlässig zu machen, wie es offenbar verlangt wird. Deshalb bitte ich alle unsere Leser, sich fünf Minuten Zeit zu nehmen, um sich an unserer Umfrage 'Die große KfW-Kreditumfrage von markt intern' zu beteiligen.“ Jetzt sind Sie gefordert, uns das Material zu liefern, um bei den zuständigen Politikern auf Nachbesserungen zu drängen, die Ihnen vor Ort helfen, dringend benötigte Kredite zu bekommen (www.markt-intern.de/KfW-Umfrage). Wir zählen auf Sie!