bffk erringt erneut tollen Prozesserfolg vor dem BVerwG

bffk erringt erneut tollen Prozesserfolg vor dem BVerwG Am 23. Januar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einer Pressemitteilung mitgeteilt, die Beitragsbescheide zweier Industrie- und Handelskammern seien „wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig“. Konkret betrifft dies die IHK Braunschweig und die IHK Lüneburg-Wolfsburg. Unmissverständlich hat das BVerwG unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung in der Pressemitteilung erklärt: „Die Bildung von Vermögen ist den Kammern gesetzlich verboten. Rücklagen dürfen sie nur bilden, soweit sie hierfür einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit anführen können. Auch der Umfang der Rücklagen muss von diesem sachlichen Zweck gedeckt sein. Die Prognose über die Höhe des Mittelbedarfs muss dem Gebot der haushaltsrechtlichen Schätzgenauigkeit genügen, also bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Erstellung sachgerecht und vertretbar ausfallen.“ Das birgt Sprengstoff für alle IHKn, worauf bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus seinerseits hinweist. Allein 36 IHKn bilanzieren wie die beiden verurteilten IHKn. Der bffk fordert daher die IHKn auf, die komplette Beitragsveranlagung 2020 zu stoppen! Wir berichten in unserer kommenden Ausgabe ausführlich.