KEF wird im Februar Empfehlung zur Rundfunkgebühr vorlegen

KEF wird im Februar Empfehlung zur Rundfunkgebühr vorlegen Im Februar wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihr Gutachten zum Finanzbedarf der Sender ab 2021 vorstellen. Der Bericht verspricht eine gewisse Spannung. Ist doch im Vorfeld bereits durchgesickert, dass die KEF beispielsweise die Vergütung etlicher Anstalten für überhöht hält. Beim internen Vergleich der Vergütungsniveaus zwischen den elf Sendern liegen angeblich der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR) und das ZDF mit ihren Gehältern spürbar über dem Durchschnitt. Noch darüber rangiere der Westdeutsche Rundfunk (WDR), bei dem die Gutachter „ein deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau“ festgestellt hätten, so zitiert jedenfalls das Fachmedium 'Medienkorrespondenz' die KEF. Der vorläufige Vorschlag der KEF, zu dem die Sender zunächst Stellung beziehen, zur zukünftigen Höhe des Rundfunkbeitrages lautet auf eine Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro ab dem 1. Januar 2021. Endgültig entscheiden darüber die Ministerpräsidenten.