Rechnungen über Einträge im Transparenzregister ohne Veröffentlichungspflicht

Rechnungen über Einträge im Transparenzregister ohne Veröffentlichungspflicht Dass der Verlag DuMont Schauberg sich daran erfreut, vom Gesetzgeber mit den Gesetzen zur Publikationspflicht und dem Verkauf des Bundesanzeigerverlags an ihn quasi eine Lizenz zum Gelddrucken erhalten zu haben, kann man nicht ihm, sondern nur dem deutschen Gesetzgeber vorwerfen. Vorwerfen kann man aber dem Bundesanzeigerverlag, die gesetzlichen Bestimmungen in Einzelfällen falsch anzuwenden. Über solche Beispiele haben vor Kurzem unsere Kollegen der Redaktion Apotheke berichtet. Denen war aufgefallen, dass Apotheken, die als e. K. (eingetragener Kaufmann) firmieren, eine Rechnung vom Bundesanzeiger über eine Veröffentlichung im Transparenzregister erhalten haben. Auch wenn die Rechnungssummen in den Fällen sehr überschaubar waren (1,25 Euro bzw. 2,50 Euro), eingetragene Kaufleute sind ebenso wenig wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Einzelunternehmer transparenzpflichtig! Ergo müssen sie nichts im Transparenzregister veröffentlichen und ihnen darf auch nichts in Rechnung gestellt werden. Das sieht der Bundesanzeigerverlag übrigens selbst auch so und empfiehlt Betroffenen, sich an die Mail-Adresse gebuehr@transparenzregister.de zu wenden, falls ihnen eine Veröffentlichung im Transparenzregister in Rechnung gestellt wurde, obwohl die Veröffentlichungspflicht gar nicht besteht. Davon sollten Sie Gebrauch machen, sofern Sie betroffen sind.