Künstlersozialabgabesatz bleibt 2020 bei 4,2 Prozent

Künstlersozialabgabesatz bleibt 2020 bei 4,2 Prozent Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 im dritten Jahr in Folge 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 5. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Zur Beitragsstabilität haben nicht etwa gesunkene Leistungen, sondern „nach wie vor die deutlich ausgeweitete Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse“ beigetragen, wodurch sich „die Zahl der Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen, stetig erhöht“, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.