Zahlen zum Sozialleistungsbetrug verharren auf niedrigem Niveau

Zahlen zum Sozialleistungsbetrug verharren auf niedrigem Niveau In unserer Mittelstandsausgabe vom 24. Mai hatten wir die hohe Zahl der automatisierten Kontenabrufe kritisiert. Aus unserer Sicht kann weder der generelle Verdacht auf Steuerhinterziehung noch der generelle Verdacht auf Sozialleistungsbetrug diese Maßnahme rechtfertigen. Ein Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion interessante Zahlen ergeben, die unsere Kritik stützen. Danach gab es seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2014 insgesamt 54.470 Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzgebung (SGB II). In den Folgejahren lagen die Zahlen unter diesem Wert. 2018 wurden 50.750 Fälle der Zollverwaltung oder den Staatsanwaltschaften seitens der BA zur Anzeige gebracht. Hinzu kamen 2014 weitere 50.478 Fälle wegen eines Verdachts auf Sozialleistungsbetrug nach dem SGB III (SGB II und III regeln Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Leistungen bei Arbeitslosigkeit). Deren Zahl stieg bis 2018 auf 54.089. Die Mehrzahl der Fälle betrifft Vergehen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, bei denen ein Kontenabruf wohl kaum die wesentlichen Ermittlungserkenntnisse liefert.