Verfahren wegen Mindestlohnunterschreitungen bleiben auf niedrigem Niveau

Verfahren wegen Mindestlohnunterschreitungen bleiben auf niedrigem Niveau Allen teilweise anderslautenden Veröffentlichungen zum Trotz hält sich die ganz überwiegende Zahl der Unternehmen an die Vorschriften zum Mindestlohn. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Die Linke) ist zu entnehmen, dass die Zahl der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung überprüften Betriebe von 40.374 (2016) auf 53.491 (2018) gestiegen ist. Die Zahl der anschließend eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren nahm dabei von 1.650 (2016) auf 2.740 (2018) zu. Prozentual bedeutet dies einen Anstieg von 4,1 auf 5,1 Prozent aller überprüften Betriebe.