Baukindergeld hält, was es befürchten ließ

Baukindergeld hält, was es befürchten ließ Auf der Suche nach populären Maßnahmen zur Verschwendung von Steuergeldern ist die große Koalition auch auf die Idee des Baukindergeldes gekommen. Eine Maßnahme, die angeblich durch Ankurbelung des Neubaus von Familienheimen zur Entkrampfung der Wohnungsmärkte beitragen soll. Das Modell hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren massive Kritik erfahren. So berichtete auch der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller bei seinem 'mi'-Redaktionsbesuch im Dezember letzten Jahres, seine Behörde halte von dem Projekt wenig: „Das Baukindergeld nach der neuen gesetzlichen Grundlage haben wir bisher nicht geprüft. Deshalb kann ich dazu nichts sagen. Ich kann aber den Hinweis geben, den wir auch im Gesetzgebungsprozess anhand der Erfahrungen mit der Eigenheimzulage, die wir uns damals angeschaut hatten, gegeben haben. Uns war aufgefallen, dass die Mittel nicht immer dort angekommen sind, wo sie ankommen sollten. Es gab Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise. Dieses Förderinstrument war nur eingeschränkt wirksam, gerade in seiner Verteilungswirkung. Das lässt mich schon einmal kritisch auf so ein Instrument blicken. Ob die Antragsverfahren für das Baukindergeld im Einzelnen gelingen, die Mittel zweckmäßig verwendet werden und den richtigen Adressatenkreis erreichen, kann ich heute nicht beurteilen. Aber es ist ein Instrument, bei dem manches schlecht laufen kann.“ Schaut man sich die Berichte der KfW an, die mit der Abwicklung des Baukindergelds betraut wurde, so bestätigt sich genau jene Befürchtung. Zum Stichtag 30. November 2018 betrafen 87,7 Prozent der gestellten Anträge den Erwerb von Bestandsimmobilien, lediglich 12,3 Prozent wurden für Neubauten gestellt. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden 56.435 Anträge bewilligt. Die Fördersumme dafür beträgt stolze 1,2 Milliarden Euro!