AfD-Gesetzesentwurf zur Haushaltsuntreue gescheitert
Seit Jahren versucht markt intern, Mitstreiter zu finden, Steuerverschwendung explizit unter Strafe zu stellen (s. unsere Aktion steuerprasser.de). Die AfD-Bundestagsfraktion hat dazu im letzten Sommer einen ersten parlamentarischen Anlauf unternommen. Sie hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem Haushaltsuntreue unter Strafe gestellt werden sollte. Leider vergeblich. Die Ausschussmehrheit aus CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im zuständigen Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz lehnte zunächst gegen die Stimmen der AfD und der FDP eine öffentliche Anhörung zum Thema ab, um anschließend die Empfehlung auszusprechen, den Gesetzentwurf der AfD (BT-Drucksache 19/2469) abzulehnen. CDU/CSU, SPD und Die Linke begründen ihre Ablehnung damit, schon nach geltendem Recht sei Haushaltsuntreue strafbar. Richtig ist, dass Haushaltsuntreue zwar auch unter den Straftatbestand des § 266 StGB fällt, der allerdings aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) praktisch kaum zur Anwendung kommt. Dies sollte durch den Gesetzentwurf der AfD korrigiert werden. Der Berichterstatter der AfD im Ausschuss, der langjährige Staatsanwalt Roman Reusch, äußert gegenüber Mi sein Unverständnis über die Haltung der Ausschussmehrheit gegenüber dem AfD-Entwurf, der auf einem Gutachten des bekannten Strafrechtsprofessors Dr. Bernd Schünemann beruht: „Die vorgebrachten Argumente lassen mich kopfschüttelnd zurück. Der Diagnose, § 266 StGB sei als wirksames Instrument gegen Steuerverschwendung wegen seiner tatbestandlichen erheblichen Einschränkung durch den BGH kaum noch geeignet, wurde lediglich pauschal entgegengehalten, dies sei nicht so. Vollends merkwürdig ist die Behauptung, bei (von uns vorgesehener) Strafbewehrung wesentlicher Grundsätze des Haushaltsgrundsätzegesetzes würde die Entscheidungsfreude der jeweiligen Entscheider drastisch zurückgehen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Abgeordnete des Deutschen Bundestages befürchten demnach, die Durchsetzung geltenden Rechts werde sich negativ auswirken! Dies zeigt, dass die Argumente lediglich vorgeschoben sind. In Wahrheit wird eine effiziente Verfolgung der Steuergeldverschwendung ersichtlich nicht gewünscht.“ Reusch versichert Mi, die AfD bleibe an dem Thema dran. Wir auch!
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