DSGVO hat auch gute Seiten

DSGVO hat auch gute Seiten Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treibt so ziemlich jedem Unternehmer in Deutschland die Zornesröte ins Gesicht. Aber sie hat auch ihre guten Seiten, jedenfalls soweit es um Strafen gegen große Anbieter geht. Frankreich hat im Januar ein Bußgeld über 50 Millionen Euro gegen Google wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt. Klar, noch ist nicht geklärt, ob es dabei nach möglichen langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen bleibt (Google hat bereits Widerspruch eingelegt). Aber dass die DSGVO den Behörden ganz andere Möglichkeiten gibt, Google und andere in die Schranken zu weisen, ist offensichtlich.