Ladestation

Ladestation Mieter haben laut einem Urteil des LG München I vom 23.6.2022, Az. 31 S 12015/21, Anspruch darauf, dass an ihrem Stellplatz eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug errichtet wird. Sie dürften auch bei der Entscheidung mitreden, welche Firma die Installation vornimmt. Das sei für den Vermieter unter Berücksichtigung der Mieterinteressen dann zumutbar, wenn es technisch ohne Weiteres möglich sei. Das gelte unabhängig davon, ob zukünftig noch andere Mieter Ladestationen beantragen. Zwar gebe es kein „allgemeines Recht auf Gleichbehandlung aller Mieter“, willkürlich dürften Entscheidungen allerdings auch nicht getroffen werden.