Aus der Praxis: Keine Bauhandwerkersicherung bei privaten Einzelgewerken?
Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB soll Bauunternehmer finanziell vor Zahlungsausfällen absichern. Als Bauvertrag zählt jeder Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage…
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