Aus der Praxis: Keine Bauhandwerkersicherung bei privaten Einzelgewerken?

Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB soll Bauunter­nehmer finanziell vor Zahlungsausfällen absichern. Als Bauvertrag zählt jeder Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage…