Ampel verkompliziert Betriebskostenabrechnungen mit „CO2KostAufG“

Bisher können Sie als Vermieter die gesamten Kosten für die Wärme- und Warmwasserversorgung auf Ihre Mieter umlegen. Dazu zählen auch die durch das Brennstoffemissionshandels­gesetz (BEHG) eingeführten CO2-Kosten, die seit 1.1.2021…