Stellplatz

Stellplatz Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit beider Vereinbarungen. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 14.12.2021, Az. VIII ZR 94/20 (ii122206), entschieden. Diese Vermutung ist widerlegbar. Allerdings reicht dafür der Umstand, dass der Stellplatz auf demselben Grundstück wie die Wohnung liegt, nicht aus, falls der Stellplatzmietvertrag keinen Bezug zum Wohnraummietvertrag hat und die Kündigungsmöglichkeiten unterschiedlich sind.