Klagen gegen Berliner Zweckentfremdungsverbot gescheitert

Wohnraum in deutschen Großstädten genießt quasi Bestandsschutz. Seit 2006 können die Länder dies mit einem bußgeld­bewehrten „Zweckentfremdungsverbot“ durchsetzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 § 1 Mietrechtverbesserungsgesetz (MietRVerbG).…