Härtefallregelung für Grundsteuererklärung nutzen

Die Uhr tickt. Zwischen dem 1.7. und 31.10.2022 müssen Sie für Ihre Immobilien eine Grundsteuererklärung („Feststellungserklärung“) abgeben. Einzelne Bundesländer haben bereits Immobilieneigentümer und Verwalter aufgefordert, rechtzeitig eine…