Windenergieanlagen

Windenergieanlagen Mit der bloßen Behauptung, dass von einer Windenergieanlage, die in rund zwei Kilometern Entfernung betrieben wird, Infraschall (Schall unterhalb des hörbaren Bereiches) ausgehe, kann kein Schadenersatz verlangt werden (OLG Hamm, Urteil vom 26.4.2022, Az. 24 U 1/20 u. a.). Das gelte jedenfalls dann, wenn die „gesundheit­liche Beeinträchtigung“ nicht nachgewiesen ist und es bereits rechtskräftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gibt, die die Anlagen erlauben, da bisherige Gutachten gegen ­wesentliche Beeinträchtigungen sprächen. Ein medizinisch-biologisches Sachverständigengutachten müsse dazu dann nicht mehr eingeholt werden.