Renovierungskosten nach Mieterauszug vs. Eigennutzung
Wird das Mietverhältnis durch Kündigung oder Zeitablauf beendet, können Sie Renovierungskosten, die Sie nach dem Auszug Ihres Mieters durchführen, grundsätzlich als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich geltend machen, sofern sie im Hinblick auf eine von Ihnen beabsichtigte Anschlussvermietung getätigt werden. Kritisch wird es in ...
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