Mietervorkaufsrecht vs. unzulässige Preisabrede zu Lasten Dritter
Wollen Sie als Eigentümer Ihre Mietwohnung verkaufen, darf der bisherige Mieter als Erster zugreifen. So steht es in § 577 Abs. 1 S. 1 BGB. In der Praxis wird das Vorkaufsrecht so gehandhabt, indem Sie den Mieter darüber informieren müssen, Ihre…
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