EEG-Umlage

EEG-Umlage Um Verbraucher angesichts der steigenden Strompreise zu entlasten, hat der Bundestag nach 2./3. Beratung das Ende der EEG-Umlage, die Absenkung der Kosten­belastung durch die EEG-Umlage und die Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen (BT-Druck­sache 20/1025). Danach wird die EEG-Umlage vorgezogen bereits ab 1. Juli 2022 und befristet bis 31. Dezember 2022 von derzeit 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null herabgesetzt.