EEG-Umlage
EEG-Umlage Um Verbraucher angesichts der steigenden Strompreise zu entlasten, hat der Bundestag nach 2./3. Beratung das Ende der EEG-Umlage, die Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und die Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen (BT-Drucksache 20/1025). Danach wird die EEG-Umlage vorgezogen bereits ab 1. Juli 2022 und befristet bis 31. Dezember 2022 von derzeit 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null herabgesetzt.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!