Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung In einem Musterprozess mit dem Az. VI R 30/21 wird der BFH darüber entscheiden, ob eine evtl. zu zahlende Zweitwohnungsteuer für eine beruflich veranlasste Zweitwohnung im Rahmen des Höchstbetrags von 1.000 € monatlich erfasst wird oder zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden kann. 'immo'-Hinweis: Diese Pro­blematik betrifft nur ledige Steuerzahler, da nach der Rechtsprechung des BVerfG Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden dürfen.