Eigentumswohnung

Eigentumswohnung Hat sich bei einem Wohnungseigen­tümer ein erheblicher Zahlungsrückstand beim Hausgeld angehäuft, so können die übrigen Eigentümer verlangen, dass er die Wohnung „zwangsveräußert“ (LG Frankfurt am Main, ­Urteil vom 4.10.2021, Az. 2-13 S 9/21). Denn er hat „in erheb­licher Weise Pflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verletzt“. Damit sei die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem Wohnungseigentümer nicht mehr zumutbar (hier war der Eigentümer über rund fünf Jahre mit Hausgeldern und Umlagen in Höhe von insgesamt rund 12.500 € in Rückstand geraten). Die Zahlungen mussten per gerichtlicher Vollstreckung eingetrieben werden, weshalb die WEG beschloss, dem dauerhaft zahlungsrückständigen Eigentümer die Wohnung zu entziehen beziehungsweise ihn zum Verkauf zu drängen – zu Recht.