Zur Beweislast bei versteckten Mängeln

Bei privaten Kaufverträgen über Gebrauchtimmobilien spielt die Haftung des Verkäufers wegen Sachmängeln praktisch kaum eine Rolle. Sie werden meist „gekauft wie gesehen“, d. h. die ­Gewährleistung ist regelmäßig ausgeschlossen. Eine typische…