Verwalterhonorar

Verwalterhonorar In einem Verwaltervertrag für eine WEG darf eine pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung (hier um 4 %) nicht vorgesehen sein. Eine solche Klausel ist nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. (Urteil vom 24.6.2021, Az. 2-13 S 35/20) unwirksam. Das gelte jedenfalls dann, wenn die WEG „auch aus Verbrauchern besteht“, so dass der Verwaltervertrag als Verbrauchervertrag angesehen werden müsse. Es liege eine unzulässige Preisklausel vor, da eine pauschale Preiserhöhung geregelt ist, ohne sicherzustellen, dass im gleichen Umfang auch Preissteigerungen beim Verwalter eintreten.