Betriebskosten
Betriebskosten Gibt es über die Höhe einer Position im Rahmen der Betriebskosten Streit zwischen Mietern und Vermieter, so muss der Vermieter „darlegen und beweisen“, dass seine Abrechnung „ordnungsgemäß“ ist. Der Mieter muss lediglich nachweisen, dass er die angezweifelte Summe jeweils als Vorschuss gezahlt hat. In dem vom AG Aachen (Urteil vom 6.5.2021, Az. 103 C 131/16) entschiedenen Fall ging es um Gartenpflegearbeiten, die der Vermieter – aus Sicht des Mieter zu überhöhten Preisen – von einer vermietereigenen ausgelagerten GmbH durchführen ließ, anstatt eigenes Personal zu beschäftigen. Weil der Vermieter die Wirtschaftlichkeit seines Tuns nicht darlegen konnte, musste er dem Mieter „überzahlte“ Betriebskosten erstatten.
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