Stellplatz

Stellplatz Wird ein Pkw-Stellplatz mit einer Wohnungsnummer versehen, so begründet dies einen Anspruch des Mieters auf Nutzung des konkret ausgewiesenen Parkplatzes. In diesem Fall liegt eine Mitvermietung vor. Dies geht aus einem Urteil des AG Ibbenbüren vom 27.5.2021, Az. 30 C 330/20 hervor. In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung vor dem Amtsgericht auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Pkw-Stellplatz. Die neue Eigentümerin der Immobilie hatte den Parkplatz nämlich einem anderen Mieter zugewiesen, nachdem sich die Klägerin geweigert hatte, für den Stellplatz eine zusätzliche Gebühr in Höhe von monatlich 25 € zu zahlen. Der Richter entschied zu Gunsten der Klägerin. Dabei könne es dahinstehen, ob das Schild „Wohnung Nr. 5“ bereits zum Mietbeginn am Stellplatz angebracht war oder erst im Nachhinein.