Wegfall des Vorsteuerabzugs bei Fristverstoß ist EU-konform

Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Zulässig sind nachfolgende Zuordnungswahlrechte: 1. Die Immobilie kann dem Unternehmen in vollem Umfang zugeordnet werden. 2.